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Heimatausweis

Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass der Heimatschein bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes hinterlegt ist. Der Heimatausweis wird in der Regel mit einer Frist eines Jahres ausgestellt und muss nach Ablauf verlängert werden. 

Personen mit einem Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden. 

Den Heimatausweis können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, telefonisch, per E-Mail oder via Online Schalter bestellen. Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigt die Einwohnerkontrolle zwingend Angaben über die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse.

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