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Gemeindeversammlung

Kompetenzen 

Neben ihren Pflichten in Gesetz und Verfassung nimmt die Gemeindeversammlung folgende Befugnisse wahr:

  1. Genehmigung des Voranschlages und des Steuerfusses
  2. Genehmigung der Jahresrechnung
  3. Genehmigung und Änderung von Reglementen
  4. Bewilligung von Krediten, die die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigen
  5. Erteilung von Prozess- und Vergleichsvollmachten für Streitwerte, die den Kompetenzbereich des Gemeinderates für einmalige Ausgaben überschreiten
  6. Änderung im Bestand oder im Gebiet der Politischen Gemeinde mit Ausnahme von Grenzbereinigungen
  7. Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
  8. Beteiligung an Unternehmen
  9. Beitritt zu Zweckverbänden
  10. alle anderen Geschäfte, die durch Gesetz oder Reglement in ihre Zuständigkeit fallen oder die über der Finanzbefugnis des Gemeinderates liegen

Voraussetzungen

Alle Bürgerinnen und Bürger von Berlingen sind an den Gemeindeversammlungen willkommen. Wir freuen uns auf viel Besuch und reges Interesse.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Berlingerinnen und Berlinger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die mündig sind.

Die stimmberechtigten Berlingerinnen und Berlinger erhalten vor der Gemeindeversammlung ihren Stimmrechtsausweis zugesandt. 

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