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Abstimmungen

Urnenstandort Gemeindeverwaltung
Urnen- Öffnungszeiten Freitag
18.00 - 19.00 Uhr

Sonntag
10.00 - 11.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die Resultate des gesamten Kantons finden Sie unter www.tg.chund jene des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass mitbringen.
Brieflich abstimmen Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Berlingen erhalten drei bis vier Wochen vor den Abstimmungen und Wahlen die Abstimmungsunterlagen. Sollten die Unterlagen nicht komplett oder verloren gegangen sein, setzen Sie sich mit der Einwohnerkontrolle, Seestrasse 78, Telefon 058 346 11 33, in Verbindung, und zwar bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben drei verschiedene Möglichkeiten zur Abstimmung:
  • Stimmabgabe an der Urne
  • Vorzeitige Stimmabgabe
  • Briefliche Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe

Jede und jeder Stimmberechtigte kann sofort nach Erhalt des Stimmmaterials seine Stimme brieflich abgeben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das Kuvert darf keine Kennzeichen tragen.

Der Stimmrechtsausweis ist im entsprechenden Feld zu unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert zu legen. Im Fenster muss die Adresse der Gemeindekanzlei erscheinen. Sie können die Abstimmungsunterlagen Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin in das gleiche Antwortkuvert legen. Es ist zu beachten, dass auch der Stimmrechtsausweis des Ehepartners/der Ehepartnerin unterschrieben ist.

Übergeben Sie das Antwortkuvert entweder rechtzeitig und frankiert der Post oder werfen Sie es unfrankiert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Werfen Sie es bis spätestens am Tag vor der Abstimmung in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder geben Sie die Unterlagen am Schalter der Gemeindekanzlei ab.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
  • die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert verspätet eintrifft
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält (ausser jenen des Ehepartners/der Ehepartnerin)
  • das Stimmzettelkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • Stimmrechtsausweis und Stimmzettel nicht getrennt sind

Ergebnisse der Vorlagen an eidgenössischen Volksabstimmungen

https://www.bk.admin.ch/bk/de/home.html

Zukünftige Abstimmungen

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