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Ambulante Pflegefinanzierung (Restkosten)

Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)

Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung haben Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei ihren Wohngemeinden Restkosten einzufordern.

Auszahlung Restkostenrechnung

Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen ist der Nachweis des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare. Die Auszahlungen erfolgen quartalsweise. 

Zwingende Angaben

  • Name des Leistungsbezügers mit AHV-Nr. oder Geburtsdatum
  • Berufsverband inkl. ZSR Nummer
  • Total Minuten in der Tarifstufe a, b und c
  • Nachweis des Einsatzes des Bedarfabklärungssystems RAI Homecare

Tarifblatt Gemeinde Berlingen