Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.
Die Anfrage muss zusammen mit einem Interessensnachweis bei der Einwohnerkontrolle Berlingen abgegeben werden. Für die schriftliche Anfrage wird eine Gebühr von CHF 10.00 erteilt.
Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.