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Hundewesen

Aufgrund der neuen Bestimmungen im Gesetz über das Halten von Hunden sind künftig alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Diese Gesetzesänderung ist per 1. April 2006 in Kraft getreten. Innert drei Monaten nach Inkrafttreten müssen neugeborene bzw. neu angeschaffte Hunde gechipt werden. Diese Markierungen kann der Tierarzt mit einer einfachen Spritze in den Nacken setzen. Nach dem Einsetzen des Mikrochips meldet der Tierarzt die Kennungsdaten des Hundes der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS.

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge und den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen ihrer Wohnsitzgemeinde melden.

hundesteuer

Jeder Hund muss in der Hundedatenbank AMICUS und auf der Gemeindeverwaltung Berlingen registriert sein. Die Hundesteuer wird einmal jährlich verrechnet.

Ansätze:

  • 1. Hund = CHF 80.00
  • jeder weitere Hund im selben Haushalt = CHF 130.00

 


Zuständige Abteilung