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Besuchsaufenthalt

Personen aus visumspflichtigen Ländern, die sich für maximal drei Monate als Besucher in der Schweiz aufhalten möchten, müssen sich zuerst bei der Schweizer Botschaft Ihres Heimatlandes melden. Dort wird entschieden, ob der Gast eine Verpflichtungserklärung benötigt, damit er ein Visum erhält. 

Falls dies zutrifft, benötigen wir folgende Unterlagen: 

  • Verpflichtungserklärung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Ausländerausweis (vom Gesuchsteller)
  • Betreibungsregisterauszug (bei Eheleuten von beiden)
  • Bankkontoauszug
  • Versicherungsnachweis für den Gast/die Gäste (Versicherungswert mind. CHF 30'000 / Person). Da die Arzt- und Krankenhauskosten ständig steigen und die Deckungssumme oft voll ausschöpfen, können die Rettungseinsatz- und Rücklieferungskosten nicht mehr übernommen werden. Daher wird der gesuchstellenden Person empfohlen, eine spezielle Deckung für Rettungseinsatz- und Rückführungskosten in ihre Versicherungspolice aufnehmen zu lassen.
  • Eigenhändiges Schreiben, mit welchem bestätigt wird, dass alle Kosten für die Person/en während des Aufenthaltes übernommen werden und dass die Person/en nach der entsprechenden Zeit wieder ausreisen werden. 

Weitere Informationen finden Sie hier: Visum Migrationsamt


Zuständige Abteilung