Navigieren in der Gemeinde Berlingen

Pass / Identitätskarte

Identitätskarte (ID)

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte, so sprechen Sie bitte persönlich bei den Einwohnerdiensten vor. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ein aktuelles Passfoto (gemäss den Richtlinien für Schweizer Pässe)
  • bisherige Identitätskarte
  • evtentuell Verlustanzeige der Kantonspolizei (bei Verlust eines Ausweises)
  • bei Minderjährigen ist die Einwilligungserklärung mitzubringen (Einwilligungserklärung)

Ab dem 7. Altersjahr ist eine Unterschrift auf dem Antrag notwendig.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der erziehungs- bzw. sorgeberechtigten Person erforderlich. Zudem ist die Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung vollständig ausgefüllt mitzubringen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge besteht und nur ein Elternteil anwesend ist oder eine umfassende Beistandschaft vorhanden ist. 
Ohne vollständig ausgefülltes Formular und den notwendigen Beilagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden. 

Pass 10

Der Pass 10 kann nicht mehr auf der Gemeinde bestellt werden.
Sie müssen beim Passbüro Weinfelden oder beim Passbüro Frauenfeld einen Termin vereinbaren.

Gebühren Identitätskarte (ID), Pass 10 und Kombi

  ID  Pass 10 Kombi (ID und Pass 10)
Kinder 0-18 Jahre Fr. 35.00 Fr. 65.00 (Fr. 60.00 + Porto Fr. 5.00) Fr. 78.00 (Fr. 68.00 + Porto Fr. 10.00)
Erwachsene Fr. 70.00 Fr. 145.00 (Fr. 140.00 + Porto Fr. 5.00) Fr. 158.00 (Fr. 148.00 + Porto Fr. 10.00)

Gültigkeitsdauer für Pass 10 und ID

Alter Gültigkeit
<18 Jahre 5 Jahre
>18 Jahre 10 Jahre

Muss eine Person dringend einen neuen Pass haben (z.B. Ferien gebucht und nicht bemerkt, dass der Pass abgelaufen ist), so kann ein Notpass ausgestellt werden. Dieser ist jedoch nur ein Jahr gültig und muss direkt bei der Notpassstelle beim Flughafen beantragt werden.

Kantonale Ausweisstelle Weinfelden und Frauenfeld
Gebühren und Gültikeit 


Zuständige Abteilung