Navigieren in der Gemeinde Berlingen

Kehrichtentsorgung

Dei Gemeinde ist, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten. Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Donnerstag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall in den Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. 

Die aktuellen Kehrichtsackgebühren betragen:

  • 17 l-Sack Fr. 10.00 pro 10-er-Rolle
  • 35 l-Sack Fr. 20.00 pro 10-er-Rolle
  • 60 l-Sack Fr. 30.00 pro 10-er-Rolle

Jährliche Grundgebühr Haushalte: Fr. 60.--. Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung. Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender, den wir jedes Jahr an die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft. Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert und kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Publikationen

Reglement über die Abfallbewirtschaftung 2020