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Einbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption, ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erworben werden. 

ordentliche Einbürgerung

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist für alle Ausländerinnen und Ausländer, die in der Regel seit mind. 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine Niederlassungsbewilligung C haben. Weitere Informationen zum ordentlichen Verfahren finden Sie hier.

erleichterte einbürgerung

Das erleichterte Verfahren ist für Ausländerinnen und Ausländer, die besondere Voraussetzungen wie bspw. der eine Ehepartner bereits seit der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besitzt, erfüllen. Weitere Informationen zum erleichteten Verfahren finden Sie hier.

Die entsprechenden Formualre können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 


Zuständige Abteilung