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Baugesuch

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die Baukontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie direkt über unseren Online-Schalter beziehen oder selbstverständlich auch bei uns am Schalter.

Die Baugesuchsunterlagen sind mit allen Unterlagen und einem aktuellen Situationsplan, beglaubigt durch den Geometer (Wälli AG Ingenieure, Kreuzlingen), bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Ordentliches Verfahren

Nach Einreichung des Baugesuches werden die Unterlagen überprüft. Die Baukommission bespricht und prüft das Vorhaben. Nach der Visierabnahme wird das Baugesuch während 20 Tagen öffentlich ausgeschrieben und je nach Notwendigkeit ans Amt für Raumentwicklung Thurgau und weitere Prüfstellen (zum Beispiel bezüglich Feuerschutz) zur Beurteilung weitergeleitet. Nach der Prüfung der entsprechenden Stellen und der Ausschreibung kann der Gemeinderat das Gesuch genehmigen. Das ordentliche Verfahren wird zum Beispiel für den Neubau / Umbau / Anbau / Abbruch von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten usw. angewendet. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Einsprache erheben. Die Einsprachen werden der Bauherrschaft zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Baukommission und der Gemeinderat entscheiden aufgrund der Sachlage über die Einsprachen.


Zuständige Abteilung