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Strafregisterauszug

 

Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur über die eigene Person verlangt werden (Art. 363 StGB). Um Fehlauskünfte zu vermeiden, sind die Personalien vollständig und leserlich auf dem Formular anzugeben. Die Gebühr pro Auszug beträgt CHF 20.00.
Am einfachsten kann man den Strafregisterauszug übers Internet bestellen. Gehen Sie auf www.strafregister.admin.ch
Der Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden.
Die Vorauszahlung mit Einzahlungsschein auf der Post bleibt weiterhin möglich.

Gebühr einzubezahlen vom Inland

Postcheck-Konto 30-4068-2
Bundesamt für Justiz
Strafregister
3003 Bern

Gebühr einzubezahlen vom Ausland

Die Schweizerische Post
Postfinance
3040 Bern
SWIFT-CODE: POFICHBE
PC-Konto: 30-4068-2
Bundesamt für Justiz
Strafregister
3003 Bern

Personen ohne Internetzugang können das Gesuchsformular weiterhin bei der Post beziehen.


Zuständige Abteilung