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Gastgewerbe

Gesuche für Patente beziehungsweise für Bewilligungen zur Führung eines Gastgewerbebetriebes oder für den Handel mit gebrannten oder nicht gebrannten alkoholischen Getränken sind mindestens zwei Monate vor der gewünschten Eröffnung bei der Gemeindekanzlei, Seestrasse 78, 8267 Berlingen, einzureichen. Auskünfte erhalten Sie unter 058 346 11 33. Für die Betriebsbewilligung eines neuen Gastgewerbebetriebes muss ein Baugesuch eingereicht werden.


Zuständige Abteilung