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Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe im Kanton Thurgau

Das Feuerverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Thurgau ab sofort bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern sowie innerhalb von 50 Metern zum Waldrand. Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 4 "grosse Gefahr" erhöht.

Verboten sind:

  • Das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe
  • Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren

Die aussergewöhnliche Trockenheit und die Wetterprognose mit anhaltender Hitze erhöhen das Risiko von Waldbränden erheblich. Verstösse gegen das Feuerverbot können mit Bussen geahndet werden.

 

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