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Dienstleistungen

Abmeldung

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:


  • Schriftenempfangsschein


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:


  • Ausländerausweis


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.


Verantwortlich Telefon Preis
Schmid, Vanessa +41 (0)52 761 15 38 gratis

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