Gemeindekanzlei
Adresse: | Seestrasse 78, 8267 Berlingen |
Telefon: | 058 346 11 00 |
Telefax: | 058 346 11 12 |
E-Mail: | maja.moser@berlingen.ch |
Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien
Zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten sind das Notariat Frauenfeld Tel. 058 345 77 77, die Gemeindepräsidentin oder die Gemeindeschreiberin Berlingen, Tel. 058 346 11 00.
Für eine Beglaubigung einer Unterschrift muss die jeweilige Person persönlich mit einem Ausweis bei der Gemeindekanzlei erscheinen. Die Beglaubigung von Unterschriften bzw. Kopien kostet CHF 10.--.
Parkpklätze In der Gemeinde Berlingen sind die Parkplätze rar. Es gibt
keine blaue Zone, sondern gebührenpflichtige Parkplätze. Ihnen stehen Parkplätze an der Stedi, am Bahhof, bei der Unterseehalle und im Gupfen zu verfügung. Vergessen Sie also nicht Ihr Ticket zu lösen. Sie können jedoch auch eine Parkkarte bei der Gemeindekanzlei lösen.
Parkkarte für Boots- oder Ferienhausbesitzer (Gupfen und Bahnhof)
1 Jahr CHF 100.--
Parkkarte für sonstige Benützer
Dauer | Kosten |
1 Monat | Fr. 50.00 |
1 Jahr | Fr. 550.00 (1 Monat gratis) |
Sonntagsverkauf Die Gemeinde bewilligt jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens vier Sonntagen pro Kalenderjahr. Die zulässigen Öffnungszeiten dauern von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Gesuche für Bewilligungen für Sonntagsverkäufe sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Gemäss Arbeitsgesetz ist beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Arbeitsinspektorat, Verwaltungsgebäude, Promenade, 8500 Frauenfeld, ebenfalls eine Bewilligung einzuholen.
Link
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten Die Gemeinderatskanzlei ist zuständig für alle Belange die den Gemeinderat betreffen. Gemeinderatssitzungen, Gemeindeversammlungen, Anfragen und Probleme.
Personen |
Leitung | Funktion | Telefon |
Moser, Maja | Gemeindeschreiberin und Leiterin Finanzverwaltung | 058 346 11 00 |
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