| Kompetenzen: | Nebst ihren Pflichten in Gesetz und Verfassung nimmt die Gemeindeversammlung folgende Befugnisse wahr: a. Genehmigung des Voranschlages und des Steuerfusses b. Genehmigung der Jahresrechnung c. Genehmigung und Änderungen von Reglementen d. Bewilligung von Krediten, die die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigen e. Erteilung von Prozess- und Vergleichsvollmachten für Streitwerte, die den Kompetenzbereich des Gemeinderates für einmalige Ausgaben überschreiten f. Änderung im Bestand oder im Gebiet der Politischen Gemeinde mit Ausnahme von Grenzbereinigungen g. Erteilung des Gemeindebürgerrechtes h. Beteiligung an Unternehmen i. Beitritt zu Zweckverbänden k. alle anderen Geschäfte, die durch Gesetz oder Reglement in ihre Zuständigkeit fallen oder die über der Finanzbefugnis des Gemeinderates liegen |
| Voraussetzungen: | Alle Bürgerinnen und Bürger von Berlingen sind an den Gemeindeversammlungen willkommen und wir freuen uns immer wieder auf viel Besuch und Interesse. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Berlinger und Berlingerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und mündig sind. Die Stimmberechtigten Berlinger und Berlingerinnen erhalten von der Gemeindeverwaltung rechtzeitig einen Stimmrechtsausweis. |
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